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Hilfsmittel für menschen mit behinderung

Nachteile ausgleichen und am Alltag teilhaben

Alltag, Beruf, Freizeit – eine Behinderung schränkt das Leben häufig in vielen Bereichen ein. Tätigkeiten, die für andere selbstverständlich sind, lassen sich oft eben nicht einfach allein und selbstständig erledigen, sondern bedürfen der Hilfe Außenstehender. Hilfsmittel für Behinderte können die Beeinträchtigungen und Nachteile teilweise ausgleichen und ein selbstständiges Leben ermöglichen. Ob selbstbestimmt oder barrierefrei: Das Sanitätshaus Alippi unterstützt beeinträchtigte Menschen und ihre Angehörigen mit einer großen Auswahl an Hilfsmitteln für Behinderte – entdecken Sie alles, was Sie brauchen!

Leben mit Behinderung – Unterstützung für eine große Herausforderung

Im Sozialrecht hat der Gesetzgeber den Begriff der Behinderung genau definiert. Darunter werden Beeinträchtigungen der körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten und seelischen Gesundheit verstanden, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren. Sie müssen mindestens sechs Monate Bestand haben. Ob das Handicap angeboren ist, auf einer Krankheit oder einem Unfall beruht, spielt keine Rolle.

Unterschieden wird lediglich der Grad der Behinderung, der in Zehnerabstufungen erfolgt und von 20 bis 100 reicht. Ab einem Grad von 50 gelten die Betroffenen als schwerbehindert. Die tatsächliche Leistungseinschränkung bildet den Ausgangspunkt für die Beurteilung.

Rollstuhl - Hilfsmittel für Behinderte

Für Behinderte sind zahlreiche Hilfen und Erleichterungen vorgesehen. Beispielsweise ein besserer Kündigungsschutz. Einen wesentlichen Anteil machen Hilfsmittel für Behinderte aus.

Hilfe für den Alltag, die Pflege, Mobilität und das Wohnen

Menschen mit Behinderungen sind, je nach Schweregrad und genauer Funktionsbeeinträchtigung, auf unterschiedliche Hilfe angewiesen. Manche benötigen nur in bestimmten Bereichen ein wenig Unterstützung, andere brauchen eine umfangreiche Pflege. Das vielseitige Hilfsmittel-Angebot kommt diesem Bedarf nach. Es umfasst zahlreiche Produkte – von der Greifzange für Behinderte, über Hilfsmittel für Essen & Trinken bei Behinderung, bis zum Therapiestuhl für behinderte Kinder.

Welche Hilfsmittel für Behinderte gibt es?

Hilfsmittel für Behinderte lassen sich in verschiedene Bereiche unterteilen:

Mobilitätshilfsmittel für Behinderte

Dabei handelt es sich um Hilfsmittel für Gehbehinderte wie Rollstühle oder Rollatoren.

Mobilitätshilfen für Behinderte

Alltagshilfen für Behinderte

Diese Produkte unterstützen bei vielen Tätigkeiten im Alltag und helfen bei der Nahrungsaufnahme oder im Bad.

Alltagshilfen für Behinderte

Pflegehilfsmittel für Behinderte

Sie sind für pflegebedürftige Patienten gedacht. Darunter fallen Inkontinenzprodukte, Pflegebetten und Lagerungshilfen für behinderte Kinder.

Pflegehilfsmittel für Behinderte

Wozu dienen Hilfsmittel für Behinderte?

Hilfsmittel für Behinderte dienen in erster Linie dazu, die Beeinträchtigung auszugleichen, die den Betroffenen in seinem Alltag oder bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass das Produkt die Folgen der Behinderung beseitigt, beispielsweise die Gehunfähigkeit durch einen Rollstuhl. Als wirkungsvoller erweist es sich natürlich, wenn das Hilfsmittel die beeinträchtigte Körperfunktion direkt ersetzt, wie es mit einer Prothese zum Teil möglich ist.

Beratung Hilfsmittel

Welche Hilfsmittel brauche ich?

Welches Hilfsmittel für Sie infrage kommt, hängt auf der einen Seite von der Verordnung Ihres behandelnden Arztes und auf der anderen Seite von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Im Sanitätshaus Alippi sind wir gern für Sie da. Bei der Auswahl, beispielsweise der Badhilfen, berücksichtigen wir Ihre Einschränkungen und stehen Ihnen bei der Entscheidung für ein geeignetes Produkt fachkundig zur Seite.

Auch helfen wir Ihnen, das Wohnen barrierefrei zu gestalten. So können Sie beispielsweise einen Treppenlift installieren und vorhandene Barrieren überwinden.

Ihr Weg von der Beantragung bis zum Hilfsmittel

Gehhilfen, Rollstühle, Badewannenlift und vieles mehr: Hilfsmittel für Behinderte werden vom Arzt verordnet, der dafür ein Rezept ausstellt, auf dem das benötigte Produkt möglichst detailliert notiert ist. Am besten hat er das Rezept mit der Nummer versehen, unter der das jeweilige Hilfsmittel im Verzeichnis der Gesetzlichen Krankenkasse aufgeführt ist. Damit ist die Kostenübernahme meist gesichert.

Mit der Verordnung kommen Sie direkt in eine unserer Filialen. Hier helfen wir Ihnen dabei, das für Sie beste Hilfsmittel zu finden. Natürlich zeigen und erklären wir Ihnen ausführlich, wie Sie mit dem Produkt korrekt umgehen. Als Sanitätshaus für Kinder bieten wir Ihnen auch ein umfangreiches Sortiment für die Kleinen, um ihre Beeinträchtigungen möglichst gut auszugleichen.

Sie benötigen das Hilfsmittel nur für eine begrenzte Zeit? Dann nutzen Sie einfach unseren Hilfsmittelverleih, der Ihnen die Produkte für den erforderlichen Zeitrahmen zur Verfügung stellt.

Sanitätshaus Alippi

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Lassen Sie sich in einer unserer Alippi Sanitätshäuser deutschlandweit beraten.

FAQ – Häufige Fragen & Antworten

Was gilt als Hilfsmittel?

Was als Hilfsmittel verstanden wird, definiert das Neunte Sozialgesetzbuch in § 31. Sie sind

„Hilfen, die von den Leistungsempfängern getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles erforderlich sind, um

  1. einer drohenden Behinderung vorzubeugen,
  2. den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder
  3. eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen, soweit sie nicht allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind.“

Wer zahlt die Hilfsmittel für Behinderte?

Grundsätzlich trägt die Krankenkasse die Kosten, die für Hilfsmittel für Behinderte entstehen. Produkte, die für den Arbeitsplatz, die Ausbildung oder das Studium notwendig werden, übernimmt sie nicht. Für Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse zuständig.

Muss ich mich an den Kosten für die Produkte beteiligen?

In der Regel müssen Sie sich mit 10 Prozent an den Kosten beteiligen, dabei mindestens 5 Euro zahlen. Allerdings ist Ihr zu leistender Beitrag auf 10 Euro gedeckelt. Dies gilt allerdings nur für Erwachsene. Hilfsmittel für behinderte Kinder sind von der Zuzahlungspflicht befreit. In einigen Fällen, beispielsweise wenn ein Qualitätssprung gewünscht ist, kann eine wirtschaftliche Aufzahlung erfolgen. Im Sanitätshaus Alippi beraten wir Sie im Vorfeld und erklären die Kostenzusammensetzung.