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Wenn der Alltag zu schwer wird

Das Alter oder die Folgen eines schweren Unglücks lassen für viele Betroffene dunkele Wolken aufziehen. Was früher selbstverständlich war, kann im Alltag auf einmal zur großen Hürde werden. Großes Glück im Unglück hat, wessen Angehörige und Freunde sich liebevoll kümmern und jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Doch ab einem gewissen Punkt kann die Pflege nicht länger von Laien ausgeführt werden. Oftmals kollidieren auch Alltag und Beruf der Pflegenden mit den Bedürfnissen der auf Hilfe angewiesenen Menschen. Um eine adäquate Hilfe im Alltag zur Verfügung gestellt zu bekommen, bietet der Antrag auf eine angemessene Pflegestufe den Betroffenen alternative Möglichkeiten zur Unterbringung in einem Pflegeheim.

Richtig beantragen, schlüssig begründen

Der Aufwand für die Pflege hilfsbedürftiger Menschen ist ungemein hoch. Nicht nur die Tatsache, dass sich die Pflegenden dem Tagesablauf der Angehörigen anpassen und auf Freizeit und Karrierechancen verzichten, muss berücksichtigt werden. Auch der mentale Aufwand des Gepflegten muss stets im Auge behalten werden. Niemand möchte nach einem selbstbestimmten und arbeitsreichen Leben den geliebten Familienmitgliedern zur Last fallen. Um eine Pflegestufe zu beantragen, reicht ein kurzes Schreiben an die eigene Krankenkasse meist schon aus. Im Gegenzug sendet die Krankenkasse dann das Antragsformular und leitet die zeitnahe Beurteilung durch einen Gutachter in die Wege. Angehörige und Gepflegte sollten die Zwischenzeit nutzen, um ein detailliertes Pflegetagebuch anzulegen, aus dem hervorgeht, welche Tätigkeiten im Alltag nur noch mit helfenden Händen bewerkstelligt werden können. Die genaue, zeitliche Auflistung über einen Zeitraum von circa zwei Wochen erleichtert die Beurteilung durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Eine Vorlage für ein Pflegetagebuch erhalten Sie schnell und unkompliziert von einer Krankenkasse oder der Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland. Im Gespräch mit dem Gutachter des MDK sollten das Pflegetagebuch vorhanden und die pflegenden Angehörigen bestenfalls anwesend sein. So können mehrere Perspektiven aufgezeigt werden und der Gutachter erhält ein umfassendes Bild der Lebenssituation des pflegebedürftigen Menschen. Ehrlichkeit und Offenheit gegenüber dem Gutachter sind ein Muss. Nur wenn alle Hürden des Alltags – auch jene, die lieber verschwiegen werden – im Gutachten berücksichtigt werden können, kann eine angemessene Pflegestufe erteilt werden.

Das Recht auf Ihrer Seite

Es dauert nur wenige Wochen, bis die Krankenkasse eine Beurteilung ausspricht. Das Ergebnis muss den Antragstellenden spätestens fünf Wochen nach der Einreichung des Antrags auf eine angemessene Pflegestufe mitgeteilt werden. Sollte die Einschätzung der Krankenkasse nicht den Vorstellungen des Antragstellers entsprechen, bietet sich die Chance, binnen eines Monats einen Widerspruch einzulegen und zu begründen. Gern bieten Wohlfahrtsverbände und Anwälte eine kompetente Beratung und Unterstützung an. Es ist keine Schande um Hilfe zu bitten, sondern das gute Recht eines jeden, nach einem arbeitsreichen Leben die angemessene Unterstützung im Alltag zu bekommen.