Ob Sie gesundheitlich eingeschränkt, in Ihrer Mobilität beeinträchtigt sind oder es die Zeit nicht zulässt: Manchmal erweist es sich als besonders praktisch, ein Rezept online einzulösen. Was für die Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente in Online-Apotheken gilt, ist inzwischen auch bei verschreibungspflichtigen Pflege- und Hilfsmitteln wie Bandagen Gang und Gebe. Und das ist kein Wunder: Ein Rezept online im Sanitätshaus einzulösen bietet Ihnen jede Menge Vorteile: Sie können sich ganz unkompliziert von zuhause aus telefonisch (0375 88 303-0) oder per Anfrage darüber informieren, ob das jeweilige Pflege- oder Hilfsmittel im Sanitätshaus verfügbar ist und können es später beispielsweise in einer der Alippi Sanitätshaus Filialen abholen. Auf diese Weise minimieren Sie den zeitlichen Aufwand und schonen Ihre Kräfte. Bei größeren Artikeln wie dem Rollator aus dem Sanitätshaus stellt die Lieferung direkt nach Hause die optimale Lösung dar. Außerdem können Sie im Internet mehrere Anbieter vergleichen und sich für den entschieden, bei dem Sie sich am besten aufgehoben fühlen.
Für welche Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus benötigt man ein Rezept?
Im Fall einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit haben Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit Pflege- und Hilfsmitteln, die ihnen im Alltag eine wichtige Unterstützung zukommen lassen. Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel wie Einmalhandschuhe, die in den Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherung fallen, erhalten Pflegebedürftige seit der Einführung der neuen Pflegegrade besonders unkompliziert. Für sie ist kein Rezept notwendig, sie werden innerhalb der neuen 40-Euro-Pauschale abgerechnet. Bei Alippi, Ihrem Online-Sanitätshaus, steht Ihnen ein solcher Antrag auf Kostenübernahme direkt zum Download zur Verfügung.
Ein Großteil der medizinischen Pflege- und Hilfsmittel können vom Arzt oder Therapeuten auf einem Rezept verordnet werden. Allerdings ergibt sich aus einer ärztlichen Verordnung allein noch kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse oder Pflegekasse – und das unabhängig davon, ob Sie das Rezept online im Sanitätshaus oder vor Ort einlösen. Bei der Frage, welche Kosten übernommen werden, dient das GVK-Hilfsmittelverzeichnis als Orientierung: Die Kosten für hierin gelistete Artikel trägt in der Regel die Kasse, für Sie als Patient wird lediglich der Eigenanteil fällig. Ob die Produkte auf Ihrer Verordnung darunterfallen, erfahren Sie, wenn Sie die Verordnung erst zur Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, bevor Sie das Rezept im Sanitätshaus online oder vor Ort einlösen. Andernfalls holt sich das Sanitätshaus, bei dem Sie die ärztliche Verordnung eingereicht haben, die Genehmigung durch die Krankenkasse ein, sofern es nicht bereits einen Vertrag mit dieser abgeschlossen hat.
Wie gehe ich vor, wenn ich im Sanitätshaus online ein Rezept einlösen will?
Hat Ihr Arzt oder Therapeut Ihnen eine Pflegeverordnung erteilt, können Sie im Anschluss direkt bei der Krankenkasse erfragen, ob sie beispielsweise die Kosten für die Einlagen aus dem Sanitätshaus übernimmt. Dann müssen Sie sich für ein Sanitätshaus entscheiden, das die Möglichkeit anbietet, Rezepte online einzureichen. Bei dieser Frage lohnt sich der Vergleich – gerade in Bezug auf Service und Beratung, damit Sie sich in kompetente Hände begeben. Um auf der Webseite vom Online-Sanitätshaus Alippi das Rezept einzureichen, steht Ihnen ein entsprechendes Formular zur Verfügung, auf dem Sie die jeweiligen Daten eingeben müssen. Entscheidend ist an dieser Stelle die exakte Datenübergabe, damit keine wichtigen Informationen verlorengehen. Ihr Online-Sanitätshaus Alippi prüft nach Eingang des Rezeptformulars die Verfügbarkeit des gewünschten Artikels und setzt sich dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung. So kommen Sie ungemein einfach und innerhalb kürzester Zeit zu den Hilfs- und Pflegemitteln, die Ihnen den Alltag erleichtern und/oder Ihre Genesung vorantreiben.