Pflegehilfsmittel
Die Pflegeversicherung unterscheidet bei den Pflegehilfsmitteln zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Diese werden im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen unter den Produktgruppen 50 bis 54 gelistet.
Produktgruppe | Bezeichnung | Beispielhafte Geräte und Sachmittel |
50 | Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege | Pflegebetten, Pflegestühle und Toilettenstühle |
51 | Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene | wiederverwendbare Bettschutzeinlagen, Waschsysteme und Urinflaschen |
52 | Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung und Mobilität | Gehhilfen, Rollatoren und Rollstühle |
53 | Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden | Lagerungskissen |
54 | Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | Desinfektionsmittel, Mundschutz etc. |
Unter technischen Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 50, 52 und 53) sind die für den Pflegealltag zu Hause notwendigen Geräte zu verstehen, welche in der Regel nur einmalig angeschafft werden. Die Kosten für technische Pflegehilfsmittel tragen die Pflegekassen nicht vollständig. Der Pflegebedürftige hat ggf. einen Eigenanteil und eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten.
Inhaltsverzeichnis
1. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
2. Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
3. Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Alippi?
4. Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
5. Wie bekommen Sie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
6. Wie werden zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beantragt?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Die Pflege fordert allen Beteiligten viel Kraft ab – gerade, wenn sie zu Hause stattfindet. Sie betreuen im häuslichen Umfeld einen pflegebedürftigen Angehörigen? Nutzen Sie die Unterstützung. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54) erleichtern den Alltag bei der häuslichen Pflege und erfüllen die hohen Anforderungen an die Hygiene.
Die Kosten für die Hilfsmittel zur Pflege kann die Pflegekasse in Form einer monatlichen Pauschale übernehmen. Wem zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zustehen, welche Produkte dazu gehören und wie sie beantragt werden, erfahren Sie hier.
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind für die häusliche Pflege vorgesehen. Die Produkte sollen Sie oder das Pflegepersonal bei der Pflege unterstützen.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fallen in die Zuständigkeit der gesetzlichen Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angegliedert ist. Bei Antragsgenehmigung übernimmt diese die Kosten.
Es handelt sich um Produkte, die zum Verbrauch bestimmt sind bzw. sich aus hygienischen Gründen nur für einen einmaligen Gebrauch eignen. Im Pflegehilfsmittelverzeichnis sind sie als Produktgruppe 54 aufgeführt.
Bei Pflegebedürftigen, die mindestens Pflegegrad 1 besitzen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten und stellt dafür eine monatliche Pauschale zur Verfügung. Diese liegt bei 40 Euro im Monat. Sollte der Pauschalbetrag überschritten werden, müssen Sie die Mehrkosten selbst zahlen.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es bei Alippi?
Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen:
- – Einmal-Handschuhe
- – Einmal-Bettschutzeinlagen
- – Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- – Mundschutz
- – Schutzschürzen für den Einmalgebrauch oder Wiederverwendung
- – Fingerlinge
Darüber hinaus können Sie bei uns Pflegeartikel kaufen, die die Pflege im häuslichen Umfeld ebenfalls unterstützen und als sinnvolle Ergänzung zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln fungieren. Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse kann jedoch nicht realisiert werden.
Darunter zählen beispielsweise folgende Produkte:
- – Produkte für eine sanfte Reinigung der Haut
- – Produkte zur Regenerierung und Aktivierung der Haut
- – wirksamer Hautschutz
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Im Gegensatz zu technischen Hilfsmitteln benötigen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel keine ärztliche Verordnung. Sie können die Produkte, nach erfolgreicher Antragstellung, ohne Rezept im Sanitätshaus im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale beziehen.
Dafür müssen die Versicherten folgende Voraussetzungen erfüllen:
- – mindestens Pflegegrad 1
- – Leben im häuslichen Umfeld (zu Hause, bei der Familie oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen)
- – Pflege durch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte
Wie bekommen Sie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Sie brauchen lediglich einen „Antrag auf Kostenübernahme über die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln“ bei uns einreichen. Um den Rest kümmern wir uns für Sie.
Nach Antragsgenehmigung bei der zuständigen Pflegekasse können wir Ihnen die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel auf Wunsch jeden Monat direkt und kostenfrei per Paket nach Hause schicken, ohne dass Sie eine neue Bestellung in Auftrag geben müssen. In Abhängigkeit Ihrer Kranken-/ Pflegekasse können Sie Ihre Lieferung aller zwei oder drei Monate erhalten.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bekommen Sie natürlich ebenfalls in jeder Filiale des Sanitätshaus Alippi. Sie können diese jeden Monat bei uns bestellen und sich ein individuelles Pflegehilfsmittelpaket für Ihren Bedarf zusammenstellen.
Oder rufen Sie uns an und übermitteln uns Ihre Bestellung telefonisch. Um die Lieferung für einen laufenden Monat zu gewährleisten, müssen Sie bis Mitte des Monats Ihre Bestellung aufgegeben haben. Eine rückwirkende Lieferung ist nicht möglich.
Gern beraten wir Sie zu den verschiedenen Produkten telefonisch oder in einer Filiale.
Wie werden zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beantragt?
Dank der monatlichen Pauschale lassen sich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sehr einfach beantragen. Wir rechnen die Kosten für die benötigten Produkte direkt mit der zuständigen Kranken-/ Pflegekasse ab. Dafür müssen Sie lediglich einen Pflegehilfsmittel-Antrag mit den benötigten Produkten stellen und bei uns einreichen. Natürlich erhalten Sie den Antrag auch in jeder Filiale des Sanitätshaus Alippi.
Der Antrag vereinfacht die Kostenübernahme: Einfach die benötigten Produkte der Produktgruppe 54 eintragen, unterschreiben und bei uns einreichen.
Im Antrag können Sie ebenfalls wiederverwendbare Bettschutzeinlagen beantragen. Diese sind als Produktgruppe 51 klassifiziert. Genehmigt die Kasse Ihren Antrag, haben Sie Anspruch auf zwei Stück pro Jahr. In Abhängigkeit der Kranken-/ Pflegekasse erhalten Sie eine Bettschutzeinlage pro halbes Jahr oder direkt beide zusammen.
Kontakt Pflegehilfsmittelcenter:
Leipziger Straße 160
08058 Zwickau
Telefon: 0375 88303-170/- 171
Fax: 0375 88303–408
E-Mail: pflegekasse@alippi.de
Wir versorgen Sie nicht nur mit Hilfsmitteln für die häusliche Pflege, sondern unterstützen Sie gern auch tatkräftig mit unserem HomeCare-Service. Auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Rehatechnik oder der Orthopädietechnik bieten wir Ihnen umfangreiche Leistungen an.